Mit Sorgfalt zu Qualität -
das GEWA Innung Mitglieder Paket
Schutz für jeden Fall
Leider ist immer wieder zu beobachten, dass ein korrekter und kompletter Versicherungsschutz bei den meisten Betrieben nicht vorhanden ist, da man die Betriebsinhaber entweder nicht aufklärt oder die meisten Versicherungsgesellschaften diese Versicherungsdeckung nicht anbieten.
Nachdem dies auch bei der „GEWA“ (GENERAL-WRAPPING-ASSOCIATION e. V.) zum Thema wurde, konnten wir Konzepte mit 3 verschiedenen Versicherungsgesellschaften erstellen und wurden bei der Tagung im Februar 2018 in Stuttgart vorgestellt.
Wir bieten speziell auf die Bedürfnisse von Folierbetrieben, Car Wrapping, Werbetechnikbetrieben etc. abgestimmte Versicherungslösungen an. Zertifizierte „GEWA“ Mitglieder profitieren von Sonderkonditionen.
Hier haben wir erkannt, dass gerade in dieser Branche sowohl das Versicherungswissen als auch die Versicherungsabdeckung lückenhaft sind. Auf viele Fragen und Situationen kann man nur im persönlichen Gespräch oder einer Beratung eingehen, ansonsten würde man sich in Möglichkeiten verlaufen und dies würde den Rahmen sprengen.
Oft ist der Versicherungsschutz nur als Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden, jedoch sind hier die häufigen und teuren Schäden nicht mit eingeschlossen oder ausreichend versichert. Zudem ist die in „Obhutnahme“ der Fahrzeuge nur selten mitversichert und falls doch dann nur zu ganz geringen Summen, die selten für höherwertige Fahrzeuge ausreichend sind.
Versicherungsbedarf von Folierbetrieben, Car Wrapping, Werbetechnikbetrieben etc.
Zur Absicherung dieser Risiken benötigen Folierbetriebe verschiedene Versicherungsarten:
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eine Betriebshaftpflichtversicherung (ggf. mit Einschluss von Folierung von Gebäuden, etc.)
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eine Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung für den Kfz-Betrieb
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eine Zusatzhaftpflichtversicherung zur Betriebshaftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk
Die Versicherungsarten sind klar voneinander abgegrenzt und überschneiden sich nicht, sondern ergänzen sich.
Nur alle Versicherungen zusammen gewährleisten einen vollständigen Versicherungsschutz. Sie schützen den Betrieb gegen Haftpflichtansprüche von Kunden sowie von anderen Personen.
Jeder Folierbetrieb sollte daher über alle Versicherungen verfügen. Sofern der Betrieb aus Kostengründen auf eine dieser Versicherungen verzichtet, muss er sich über die Lücken in seinem Versicherungsschutz bewusst sein.
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Betriebshaftpflichtversicherung: Wichtig für die Absicherung von Schäden, die durch den allgemeinen Betrieb des Folierbetriebes entstehen (z.B. Das Betriebsgelände wurde bei Glatteis nicht gestreut, daher rutscht ein Kunde aus und verletzt sich.)
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Wichtig: Bis auf wenige Ausnahmen sind Schäden an Fahrzeugen, die sich in Ihrer Obhut befinden in der Betriebshaftpflicht nicht automatisch versichert.
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Beispiele:
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Sie bewegen das Fahrzeug Ihres Kunden in der Werkhalle und beschädigen es dabei. Dies ist in der reinen Betriebshaftpflicht nicht mitversichert.
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Ein Fahrzeug wird über Nacht aus der Werkhalle entwendet / gestohlen.
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Handel Handwerkversicherung / Deckung: Wichtig für die Absicherung von Schäden, die an Kfz entstehen können, die sich in der Werkstattobhut des Folierbetriebs befinden
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Kein normaler Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung
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Aufgrund der großen Gefährdung bieten nur wenige Versicherer diesen Versicherungsschutz an.
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Schadenbeispiel:
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Die neue Folie ist aufgezogen und bei einer Probefahrt verursachen Sie einen Verkehrsunfall mit Kundenfahrzeug. .
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Beim Rangieren auf dem Werkstatthof stößt der Geselle Kundenfahrzeug A gegen Kundenfahrzeug B. Beide Fahrzeuge werden beschädigt.
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Bearbeitungsschäden und Bearbeitungsschäden am KFZ:
Schäden, die an zu bearbeitenden Gegenständen ( z.B.: Fahrzeug etc.) entstehen, aber nicht in unter Ihre Gewährleistung fallen.
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Wichtig: Bearbeitungsschäden sind in die Handel Handwerks Police und Betriebshaftpflichtversicherung gesondert mit einzuschließen.
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Schadenbeispiele:
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Beim Folieren eines Fahrzeugs kommen Lösungsmittelspritzer auf den Autositz und hinterlassen Flecken. Die Beschädigung am Autositz ist ein Bearbeitungsschaden und muss gesondert versichert werden.
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Beim Bekleben eines Fahrzeugs haben Sie die Herstellerrichtlinien nicht beachtet und es bilden sich kleine Blasen an der Folie. Dies ist nicht versichert und nicht versicherbar. Hier tritt Ihre Gewährleistung ein und sie müssen den Schaden auf eigene Kosten instand setzen.
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Mitgliedern der „GEWA“ werden Sonderkonditionen gewährt
Je nach Schadenquote bis zu 50% auf die Tarifprämie
Hier steht ein komplettes Paket zur Verfügung.